Kosten

Zu den Grundsätzen bei Stemmermann Rechtsanwälte gehört die Transparenz im Umgang mit den Kosten.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie daher umfassend über die möglichen Kosten und Möglichkeiten zur Finanzierung aufzuklären.

Sollten Sie dennoch Fragen bezüglich der Kosten haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter in der Abrechnung informieren Sie gerne.

Die Erstberatung bringt Licht ins Dunkel

Jedes Mandat beginnt mit einer Erstberatung.
Im Laufe der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung des Falles sowie eine Übersicht über die Kosten die wahrscheinlich anfallen werden. Oft können im Zuge der Erstberatung bereits viele Fälle erledigt werden.

Für Verbraucher betragen die Kosten für die Erstberatung nach dem RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bis zu 226,10 € inkl. MwSt.

Die Kosten der Erstberatung werden jedoch vollständig angerechnet, wenn Sie uns in der gleichen Sache für eine weitere Tätigkeit beauftragen.

Streitwert

Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren.

Grundsätzlich ist in 80% der Fälle  der Streitwert über einen Streitwertkatalog zu bestimmen. Problematisch ist jedoch, dass nicht immer eindeutig ist, in welche Kategorie des Streitwertkatalogs eingeordnet werden muss. Letztendlich entscheidet darüber das Gericht, weshalb wir als Anwälte hierauf keinen Einfluss haben. Entscheidend für den Streitwert ist der Fall selbst, aber auch die Entwicklung des Falles. Diese Faktoren entscheiden wie hoch der Streitwert festgesetzt wird. Wir können daher für Sie nur schätzen wie hoch der Streitwert sein wird, Ihnen jedoch nicht von Vornherein den genauen Betrag sagen.

Auf der folgenden Seite erhalten Sie einen Überblick über gängige Streitwerte im Miet- und Arbeitsrecht, sowie kleine Beispiele.

Rechtsschutzversicherung
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen und bieten als besonderen, kostenlosen Service die Abrechnung direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung an.
 
Da der Vertrag jedoch stets zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt, und nicht zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung, zustande kommt, gilt es einiges zu beachten. Wir haben Ihnen einige Information dazu zusammengetragen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beratung und/oder Vertretung zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, vom Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall übernimmt das Gericht Ihre Anwaltskosten und Sie zahlen lediglich eine Beratungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. MwSt.

Wir informieren Sie, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie vorgehen damit Ihnen keine unerwarteten Kosten entstehen.

Beispiel Arbeitsrecht

Hier zeigen wir Ihnen ein Beispiel für die Rechtsanwalts- und Prozesskosten bei einer Kündigungsschutzklage.

Beispiel Mietrecht

Sehen Sie ein Beispiel für die Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Mietrecht bei einer Eigenbedarfskündigung.