Kostenbeispiel Arbeitsrecht
Da man sich die Kostenrechnung abstrakt nur schwer vorstellen kann, haben wir zur Verdeutlichung im Folgenden die Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Arbeitsrecht anhand einer Kündigungsschutzklage beispielhaft für Sie dargestellt:
Wir gehen von einem Streitwert von 10.050€ und einer Umsatzsteuer von 19% aus. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel der Quartalsverdienst, das heißt drei Bruttomonatsverdienste.
Verdient man also pro Monat 3.350,00€ (brutto) liegt der Streitwert der Kündigungsschutzklage bei 10.050€. Man benötigt den Streitwert, um sowohl die Rechtsanwaltsgebühren, wie auch die Verfahrensgebühren zu errechnen.
Hinweise:
1. In der ersten Instanz im Arbeitsrecht trägt jede Partei die Kosten für Ihren Anwalt selbst. In der zweiten Instanz (hier nicht dargestellt), trägt der „Verlierer“ des Gerichtsverfahrens auch die fremden Anwaltskosten, also die Kosten des gegnerischen Anwalts.
2. Es können, abhängig vom jeweiligen Fall, insbesondere wenn es zu einem Vergleich kommt, zusätzliche Gebühren entstehen (sog. Vergleichsgebühren; im Folgenden nicht aufgeführt).
Es gibt nun drei unterschiedliche Szenarien zu diesem Beispiel:
1. Außergerichtliche Gebühren
Würden wir hier nun nicht gerichtlich ( = außergerichtlich) vorgehen, hätten wir folglich auch keine Gerichts- oder Verfahrenskosten und die Kosten würden sich allein auf die außergerichtlichen Gebühren beschränken.
Man rechnet hier lediglich die außergerichtlichen Gebühren zusammen.
Kostenbezeichnung | Höhe der Kosten |
Geschäftsgebühr | Zu einem Satz von 1,3*: 865,80€ |
Auslagen (pauschal) | 20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) | 168,30€ |
Gesamtkostenrisiko der außergerichtlichen | 1.054,10€ |
(*Satz richtet sich nach Kompliziertheit, aber nur bei der außergerichtlichen Gebühr
2. Gesamtgebühren ohne außergerichtliche Tätigkeit
Würden Sie sich allerdings an uns wenden und wir würden sofort gerichtlich vorgehen, ohne davor zu versuchen ein außergerichtliches Ergebnis zu finden, gäbe es folglich keine außergerichtlichen Kosten.
Man rechnet hier: Eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten = Gesamtkostenrisiko
Kostenbezeichnung | Höhe der Kosten |
Eigene Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie dafür bezahlen, dass Ihr |
|
Verfahrensgebühr | Zu einem Satz von 1,3: 865,80€ |
Terminsgebühr | Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslage (pauschal) | 20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) | 320,15€ |
Gesamtkosten für die eigenen Anwaltskosten
|
2.005,15€ |
Gerichtskosten: (bestehen hier lediglich aus dem Gerichtsverfahren) |
|
Gerichtsverfahren KV | Zu einem Satz von 3,0: 885,00€ |
Gesamtkostenrisiko | 2.890,15€ |
3. Gesamtgebühren inklusive außergerichtliche Gebühren
Wenn Sie sich nun an uns wenden und wir zunächst außergerichtlich vorgehen und es dann trotz außergerichtlicher Anstrengungen zu einem Gerichtsverfahren kommt, zahlen Sie sowohl die Rechtsanwalts-, die Gerichts- und die Verfahrensgebühren, als auch die außergerichtlichen Gebühren.
Man rechnet also: Außergerichtliche Kosten + Eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten = Gesamtkosten
Auch wenn Sie hier mehr Kostenpunkte/Kostenposten haben, werden Ihnen die außergerichtlichen Kosten anteilig bei den „eigenen Anwaltskosten“ angerechnet.
Kostenbezeichnung |
Höhe der Kosten |
Außergerichtliche Kosten: |
|
Geschäftsgebühr |
Zu einem Satz von 1,3*: 865,80€ |
Auslagen (pauschal) |
20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) |
168,30€ |
Gesamtkosten der außergerichtlichen Kosten
|
1.054,10€ |
Eigenen Anwaltskosten: (Also die Kosten, die Sie dafür bezahlen, dass Ihr eigener Anwalt Sie vertritt) |
|
Verfahrensgebühr |
Zu einem Satz von 1,3: 865,80€ |
Abzüglich anrechenbarer Teil (wird also abgezogen!) |
432,90€ |
Terminsgebühr |
Zu einem Satz von 1,2: 799,20€ |
Auslagen (pauschal) |
20,00€ |
Umsatzsteuer (19%) |
237,90€ |
Gesamtkosten für die eigenen Anwaltskosten
|
1.490,00€ |
Gerichtskosten: |
|
Gerichtsverfahren KV |
Zu einem Satz von 3,0: 885,00€ |
Gesamtkostenrisiko |
3.429,10€ |
(*Satz richtet sich nach Kompliziertheit, aber nur bei der außergerichtlichen Gebühr)