Rechtsschutzversicherung

Der Umgang mit der Rechtsschutzversicherung ist vergleichsweise kompliziert. Da wir wissen, wie aufwändig und zeitraubend dieser Prozess sein kann, bieten wir unseren Mandanten als besonderen Service die Abrechnung direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung an. Dafür nehmen wir als Kanzlei anstelle von Ihnen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt auf.

Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten, da zwischen Mandant, Anwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Art Dreiecksverhältnis besteht.

 Verträge bestehen grundsätzlich zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt einerseits und zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung andererseits. Es besteht also grundsätzlich kein Vertrag zwischen dem Anwalt und der Rechtsschutzversicherung, was bei der direkten Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung berücksichtigt werden muss.

Falls Sie nun mehr zu diesem Thema erfahren wollen, rufen Sie uns gerne an.